Jetzt eine Stiftung in Deutschland oder Liechtenstein Gründen
Gründen Sie Ihre eigene Stiftung in Liechtenstein oder Deutschland und profitieren Sie von den Vorteilen, die daraus für Sie resultieren.
Stiftungen können bei Beachtung der spezifischen Voraussetzungen nicht nur Ihr Vermögen gegen Zugriff von Gläubigern / Pflichtteilsansprüche / Erbschaftssteuer sichern, als Nachfolgeregelung (Unternehmen / Familie) dienen, oder auch steueroptimiert für schnelleres Vermögenswachstum sorgen. Auch zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung bieten Stiftungen eine legale Lösung.
Je nachdem, welche Ziele sie haben, kann eine Deutsche Stiftung (diese unterscheidet sich in Familienstiftung und gemeinnützige Stiftung), oder aber auch eine Stiftung in Liechtenstein der richtige Weg sein (Liechtenstein kennt keine Erbersatzsteuer).
Verschaffen Sie sich über die beiliegenden Ebooks einen ersten Überblick, die wir von renommierten deutschen und liechtensteinischen auf dem jeweiligen Gebiet tätigen Juristen haben erstellen lassen und Ihnen gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung stellen. Wir haben veranlasst, dass diese bewußt so kurz und verständlich gehalten werden, dass sie auch ohne entspr. berufliche Vorbildung verständlich sind. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Klärung von Fragen oder der Gründung benötigen, vermitteln wir Sie gern an entspr. spezialisierte Rechtsanwälte weiter (Wir selbst führen keine Rechtsberatung durch).
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Vorteile der Stiftung Liechtenstein
- Prompte Errichtung (die Hinterlegung beim liechtensteinischen Handelsregister dauert nur wenige Tage. Das Bankkonto ist meist in 2-3 Wochen einsatzbereit)
- Die Errichtung ist ohne persönliche Anwesenheit durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen möglich. Erforderlich sind nur postalisch übermittelbare Dokumente mit Beglaubigung und Apostille wie der Gründungsauftrag, die Stiftungserklärung, die Statuten und ggf. Beistatuten, in welche die Verwaltung und Ausschüttungen der Stiftung zu regeln sind.
- Bei intransparenten (wenn Stifter/Begünstiger keinen unmittelbaren Zugriff auf das Stiftungsvermögen haben, u.a. auch keinen Anspruch auf Ausschüttung – Verwaltung nur durch den Stiftungsrat, der über die Vornahme von Ausschüttungen entscheidet) Stiftungen ist das eingebrachte Vermögen dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Bei der transparenten Stiftung wird das Stiftungsvermögen dagegen wie Vermögen des Stifters bzw. des Begünstigten behandelt.
- Kapitalerträge aus dem Stiftungsvermögen intransparenter Stiftungen sind in Liechtenstein steuerfrei.
- Es fällt im Gegensatz zur deutschen Stiftung keine Erbersatzsteuer an.
- Eine Ausschüttung des Stiftungsvermögens und Auflösung der Stiftung ist (wenn vorbehalten) möglich.
- Stifter und Begünstige sind nicht öffentlich sichtbar. Weitreichende Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Zudem ist Liechtenstein zwar Mitglied des EWR, aber nicht der EU. Der Schweizer Franken ist Landeswährung.
Die Nachteile sind relativ hohe Gründungs- und Verwaltungskosten. Gegen eine Vermögensabgabe in Deutschland oder dortige Besteuerung der Mieten hilft sie auch nicht, allerdings gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Gründung der Liechtensteinischen Stiftung fällt Schenkungssteuer in Deutschland an (Freibetrag nur 20.000) – auf den Rest sind ca. 30 Prozent Schenkungssteuer (bis 6 Mio.) bzw. 50 Prozent Schenkungssteuer (über 6 Mio.) zu zahlen. Allerdings gleicht sich dies oft schnell wieder aus, weil die Besteuerung der Einkünfte in der Stiftung so niedrig ist. Für Mandanten aus Österreich gelten lediglich 5 Prozent Stiftungseingangssteuer! Bei Klienten aus der Schweiz ist die Höhe ebenfalls niedriger aber kantonal unterschiedlich. Es gibt allerdings div. individuelle Optionen, die Schenkungssteuer weiter zu senken oder nahezu zu vermeiden.